Änderung der Geschäftsordnung zur Reform der Alterspräsidentenregelung

Demokratie und BürgerbeteiligungVerwaltungReinickendorf

Drucksache - 0023/XXI

Antrag per Dringlichkeit der Linksfraktion, sowie der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

§ 8 (2) der Geschäftsordnung

„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das älteste anwesende Mitglied oder bei Verzicht das jeweils nächstälteste anwesende Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung.“

wird wie folgt geändert:

„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das am längsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied oder bei Verzicht das am nächstlängsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied; bei gleicher Dauer entscheidet das höhere Lebensalter.“

 

Sachverhalt:

Der geltende § 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Bezirksverordneten-versammlung des Verwaltungsbezirks Reinickendorf von Berlin sieht vor, dass in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung das an Jahren älteste oder bei Verzicht, das nächstälteste Mitglied den Vorsitz bis zur Wahl des/der neugewählten Vorstehers/in führt. Die derzeitige Regelung kann die für die konstituierende Sitzung nötige Erfahrung eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung nicht gewährleisten. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein/e neugewählte Verordnete/r ohne jegliche Erfahrungen die konstituierende Sitzung der neugewählten Bezirksverordnetenversammlung zu leiten hat.