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Einkommensnachweise für Wohngeldbeantragung

Drucksache - 2353/XX

Mündliche Anfrage von Felix Lederle

Sachverhalt:

Ich frage das Bezirksamt:

Welche Möglichkeit des Einkommensnachweises von Selbständigen erkennt die Wohngeldstelle in Reinickendorf im Zusammenhang mit der Wohngeldbeantragung für 2020 an, wenn Antragsteller*innen trotz fristgerecht eingereichter Steuererklärung, noch keinen Steuerbescheid für 2018 erhalten haben, um Nachteile und soziale Härten für diese Antragsteller*innen, denen kein Eigenverschulden vorzuwerfen ist, zu vermeiden?

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