Einkommensnachweise für Wohngeldbeantragung
Drucksache - 2353/XX
Mündliche Anfrage von Felix Lederle
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Möglichkeit des Einkommensnachweises von Selbständigen erkennt die Wohngeldstelle in Reinickendorf im Zusammenhang mit der Wohngeldbeantragung für 2020 an, wenn Antragsteller*innen trotz fristgerecht eingereichter Steuererklärung, noch keinen Steuerbescheid für 2018 erhalten haben, um Nachteile und soziale Härten für diese Antragsteller*innen, denen kein Eigenverschulden vorzuwerfen ist, zu vermeiden?
