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FahrRat einberufen!

Drucksache - 1257/XX

Ersuchen der Linksfraktion und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Sachverhalt:

Das neue Berliner Mobilitätsgesetz sieht vor, dass die Bezirke FahrRäte einrichten, um zivilgesellschaftliche Akteure formal in den Entscheidungsprozess über den Radwegeausbau einzubinden. Für eine am Bedarf der Radfahrer ausgelegte Planung der Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur ist die Expertise von Zivilgesellschaft und Verbänden von entscheidender Bedeutung. Für einen möglichst breiten Konsens ist die Abstimmung mit der BVV und insbesondere dem Verkehrsausschuss zu empfehlen.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Ausbau der Radverkehrsanlagen und der Radverkehrsinfrastruktur im Bezirk einen Beirat, gemäß §36 (8) des Mobilitätsgesetzes (FahrRat), einzuberufen.

Größe und personelle Zusammensetzung des FahrRats sollen in Abstimmung mit der BVV durch die für die Planung von Verkehrsinfrastruktur zuständige Bezirksstadträtin festgelegt werden.

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