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Fragebogen des Sozialamts

Drucksache - 1805/XX

Mündliche Anfrage von Deniz Seyhun

 

Sachverhalt:

Ich frage das Bezirksamt:

Trifft es zu, dass das Sozialamt Reinickendorf einen mehrseitigen, umfangreichen Fragebogen (Überschrift: "Erklärung") mit rund drei Dutzend Fragen verwendet, um Ansprüche für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu klären?

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