Fragebogen des Sozialamts
Drucksache - 1805/XX
Mündliche Anfrage von Deniz Seyhun
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
Trifft es zu, dass das Sozialamt Reinickendorf einen mehrseitigen, umfangreichen Fragebogen (Überschrift: "Erklärung") mit rund drei Dutzend Fragen verwendet, um Ansprüche für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu klären?
