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Jobcenter Reinickendorf: Schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen

Drs.Nr. 0678/XX

Mündliche Anfrage on Marion Kheir

Sachverhalt:

Ich frage das Bezirksamt:

Trifft es zu, dass das Jobcenter Reinickendorf - ebenso wie das Neuköllner Jobcenter - keine schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen mehr ausstellt und dies selbst dann, wenn diese im Rahmen der Mitwirkungspflicht abgefordert wurden?

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