Jobcenter Reinickendorf: Schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen
Drs.Nr. 0678/XX
Mündliche Anfrage on Marion Kheir
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
Trifft es zu, dass das Jobcenter Reinickendorf - ebenso wie das Neuköllner Jobcenter - keine schriftliche Bescheinigung über die Abgabe von Unterlagen mehr ausstellt und dies selbst dann, wenn diese im Rahmen der Mitwirkungspflicht abgefordert wurden?
