Quartier Trettachzeile / Altes Wasserwerk Tegel behutsam und kooperativ mit den Anwohnerinnen und Anwohnern entwickeln!
Drs.Nr. 0032/XX
Große Anfrage
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1.Teilt der Bezirk die Ansicht, dass eine Bebauung der Trettachzeile 15 nach § 34 auszuschließen ist, da:
a) drei bestehende B-Pläne XX-4 (festgesetzt), XX-178b (festgesetzt) und XX-274 (aufgestellt) existieren,
b) es ein vom Bezirk festgestelltes B-Planerfordernis für die Wohnungsbaupotentialfläche Trettachzeile gibt, zu der die Trettachzeile 15 gehört und in der in Teilen auch der B-Plan XX-178c gilt und
c) bei der Entwicklung der Wohnungsbaupotentialfläche das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Anwendung kommen sollte?
2.Welche Verfahrensschritte hat der im Januar 1996 aufgestellten B-Plan XX-274 durchlaufen und warum wurde der B-Plan nicht zur Festsetzung geführt? Sind die seinerzeitigen Planungsziele des Bezirksamts noch aktuell?
3.Wie weit ist das Bezirksamt Reinickendorf mit der Vorbereitung der Aufstellung eines neuen B-Plans, in dem auch das Grundstück Trettachzeile 15 (Altes Wasserwerk Tegel) enthalten ist, und welche Abgrenzung des B-Plan-Gebietes ist vorgesehen?
4.Werden auch öffentliche Flächen im B-Plan-Gebiet enthalten sein und sollen diese öffentlich bleiben?
5.Werden die Ziele des B-Planverfahrens und die Abgrenzung des B-Plan-Gebietes vor der Aufstellung des B-Plans im zuständigen BVV-Ausschuss vorgestellt werden, um die Abstimmung mit der BVV zu vereinfachen und wenn nein, warum nicht?
6.Kann das neue B-Planverfahren ganz oder in mehreren Teilen (Einzelgrundstücke) als vorhabenbezogener B-Plan durchgeführt werden, nicht zuletzt um Kosten für den Bezirk zu sparen und um die Einhaltung der BVV-Beschlüsse vom 14.09.16 abzusichern und wenn nein, warum nicht und wie soll ansonsten den BVV-Beschlüssen Geltung verschafft werden?
