Warum keine Vergabe von WBS an Geflüchtete
Drs.Nr. 0164/XX
Mündliche Anfrage von Deniz Seyhun
Ich frage das Bezirksamt:
Warum verweigert das Reinickendorfer Wohnungsamt die Vergabe von WBS an Geflüchtete, obwohl das Bundesamt für Flüchtlinge und die Berliner Ausländerbehörde ihnen einen Aufenthaltsstatus zuerkannt hat, der zu einem WBS berechtigt?
Die zusammengefasste Antwort von Bezirksstadtrat Maack als PM:
Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen nur für Zuwanderer mit Aufenthaltsgenehmigung
Pressemitteilung Nr. 7753 vom 09.02.2017
In Reinickendorf werden Wohnberechtigungsscheine (WBS) weiterhin nur an Zuwanderer mit rechtsgültiger Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Eine Initiative der Senatsverwaltung diese schon bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auszustellen, wird abgelehnt.
Bezirksstadtrat Sebastian Maack (AfD) führt dazu aus:
„Die Rechtsinterpretation der Senatsverwaltung finde ich interessant, kann sie aber beim besten Willen nicht nachvollziehen. Nicht jeder anerkannte Flüchtling bekommt automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Ausländerbehörde muss diese z.B. versagen, wenn eine Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgt ist. Diese Prüfung muss abgewartet werden, da ein WBS nur ausgestellt werden darf, wenn eine Bleibeperspektive existiert.
Wir werden unabhängig von der Nationalität das geltende Recht anwenden und nicht einzelne Gruppen bevorzugen. Soziale Gerechtigkeit ist nicht nur Ausgleich zwischen reich und arm sondern auch die Gleichbehandlung verschiedener hilfsbedürftiger Gruppen.“
