Mittel aus dem Radwegeprogramm des Senats für die Errichtung von Radverkehrsanlagen nutzen!

Pressemitteilung von Felix Lederle

Seit über einem Jahr kritisiert die Linksfraktion Reinickendorf im Verkehrsausschuss und in der BVV, dass die Finanzmittel aus dem Radwegeprogramm des Senats im Bezirk Reinickendorf regelmäßig ausschließlich für die Sanierung von Straßen verwendet werden, was in 2019 mindestens viermal z.B. in der Ernststr. der Fall war. Offenbar soll sich auch in 2020 und den Folgejahren nichts an dieser Praxis ändern, wenn es nach dem Bezirksamt Reinickendorf geht.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion Reinickendorf, Felix Lederle: Die Asphaltierung von Straßen kommt zwar auch Radfahrern zu Gute und Mittel aus dem Radwegeprogramm für Asphaltierungsmaßnahmen zu verwenden, wenn gleichzeitig auch Radverkehrsanlagen entstehen, wäre aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Nach unserem Verständnis kann es aber nicht im Sinne des Abgeordnetenhauses als Haushaltsgesetzgeber und nicht im Interesse einer angekündigten Verkehrswende sein, dass die Mittel aus dem Radwegeprogramm in Reinickendorf verbaut werden, ohne dass dabei Radverkehrsanlagen entstehen. Für die ausschließliche Asphaltierung von Straßen stehen andere Finanzierungstöpfe zur Verfügung, auch wenn diese freilich ebenfalls begrenzt sind.

Zur Wahrheit gehört, dass die entsprechenden Bauplanungsunterlagen des Bezirks zur ausschließlichen Asphaltierung von Straßen mit Mitteln aus dem Radwegeprogramm leider stets von SenUVK abgesegnet worden sind, wofür die Linksfraktion kein Verständnis hat.

Zwar finden auch in Reinickendorf anzuerkennende Anstrengungen zur Modernisierung der Fahrradverkehrsinfrastruktur durch das Bezirksamt und die GB infravelo GmbH statt, aber es gibt gerade in Reinickendorf enormen Nachholbedarf und von einer Verkehrswende in der Praxis sind wir in Reinickendorf – wie leider auch in allen anderen Bezirken Berlins – nach wie vor weit entfernt. Die Linksfraktion fordert, die Mittel aus dem Radwegeprogramm zukünftig ausschließlich für die Umsetzung von Maßnahmen zu verwenden, bei denen auch Radverkehrsanlagen geschaffen werden.

Die Mittel aus dem Radwegeprogramm werden für die Umsetzung der mit großer Mehrheit und auch den Stimmen der Linksfraktion im Februar 2018 im Rahmen der Drucksache 0469/XX in der BVV beschlossenen Maßnahmen benötigt. Sie werden außerdem für darüber hinaus gehende Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur benötigt, die zu einer Verbesserung der Sicherheit, einer verstärkten Nutzung und einer durchgängigen Befahrbarkeit vor allem in Nord-Süd-Richtung führen und auch für Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs in verkehrspolitischen Brennpunkten wie dem Waidmannsluster Damm.