14. Sitzung der BVV

Thema: Straßenausbaubeitragsgesetz

Yusuf Dogan stellte die Frage an das Bezirksamt:

Wie erklärt das Bezirksamt den offenkundigen Widerspruch in den Aussagen von Herrn Bezirksstadtrat Balzer

„Da das Straßenausbaubeitragsgesetz keine Übergangsvorschrift enthält, ist es unmittelbar anzuwenden. Dementsprechend konnten bei den zu diesem Zeitpunkt bereits in Planung oder Bau befindlichen Maßnahmen bestimmte Verfahrensschritte nicht umgesetzt werden.“ (Zitat aus dem Interview gegenüber einer nordberliner Zeitung vom 25.10.2007)

und von Senatsbaudirektorin Lüscher

„In der Übergangsvorschrift des § 25 StrABG ist geregelt, dass Straßenausbaubeiträge erstmalig für die beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen erhoben werden, bei denen die Beteiligung der Beitragspflichtigen nach § 3 Abs. 3 StrABG und das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen nach dem Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes begonnen haben.“

(Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Goiny (CDU) - Drucksache 16/11 253)?

Die Frage wurde von Baustadtrat Balzer (CDU) beantwortet.