39. Sitzung


Soziales

Beate Orth, Mitglied der LINKEN Reinickendorf, fragte:

Prüft das JobCenter Reinickendorf, ob Arbeitnehmer zu Leistungsempfängern nach SGB II werden, weil die Arbeitgeber sittenwidrige Löhne zahlen?

In seiner Antwort verwies Sozialstadtrat Höhne (SPD) auf eine Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit vom 3.3.2010, wonach „die JobCenter in jedem Fall angehalten (sind) zu prüfen, ob Lohnwucher vorliegt, wenn pro Stunde drei Euro oder weniger gezahlt werden. Werden sittenwidrige Löhne gezahlt, fordern die Jobcenter entgangene beziehungsweise verauslagte Lohnansprüche vom Arbeitgeber zurück“.

Nachfrage:

Hat die Überprüfung bisher zu Rechtsfolgen geführt?

SR Höhne: Darüber sei ihm nichts bekannt.


Hintergrund: Presseinformation der BA für Arbeit

s.a. Berliner Zeitung, 2.3.2010: Weniger als drei Euro ist sittenwidrig