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Sachverhalt:

In den kommenden Monaten und Jahren kann in den Bezirken endlich wieder Personal eingestellt werden. Das Bezirksamt hat eine Vorbildfunktion und sollte mit gutem Beispiel als guter Arbeitgeber vorangehen. Sachgrundlose Befristungen bergen die Gefahr, dass das erlernte Können und die erworbene Arbeitsroutine verloren gehen, erschweren die Lebensplanung, bieten den Betroffenen keine verlässliche Perspektive und wirken sich tendenziell negativ auf die Identifikation mit der Tätigkeit und Motivation der MitarbeiterInnen aus.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, ab sofort grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen nach § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz zu verzichten.

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