Tegeler Hafenfest 2017
Drs.Nr. 0337/XX
Große Anfrage der Linksfraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Wie kann im Genehmigungsverfahren zum Tegeler Hafenfest 2017 sichergestellt werden, dass
1.1 die behördlichen Auflagen (insbesondere Lärmschutz und zeitliche / örtliche Begrenzungen),
1.2 die Planungen für Fluchtwege, für An- und Abfahrt der Aussteller, für Anlieferungen und Müllentsorgung,
1.3 Maßnahmen zur Vermeidung / Reduzierung des Mülls für das Tegeler Hafenfest der Öffentlichkeit detailliert offengelegt und die Einhaltung der Auflagen während des Festes abgesichert werden? - Ist aus Sicht der Genehmigungsbehörde umsetzbar, dass während des Festes eine offizielle Beschwerdestelle insbesondere für Anwohner/-innen eingerichtet wird, bei der konkrete Verstöße gegen Auflagen und auftretende Probleme gemeldet werden können, um einen reibungslosen Ablauf des Hafenfestes zu gewährleisten und die Belastungen für die Anwohner/-innen so gering wie möglich zu halten?
- Welche Sicherungsleistungen muss der Veranstalter beim Bezirk hinterlegen, damit die Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen von Wegen, Anlagen oder Grünflächen / Bepflanzungen, sowie Verschmutzungen die durch das Fest verursacht werden, nicht nach Abschluss des Hafenfestes den öffentlichen Kassen überlassen werden?
