Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Drucksache - 3275/XX

 

Kleine Anfrage der Linksfraktion

Sachverhalt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erreichten das Bezirksamt seit dem Jahr 2016? Bitte nach Jahren und Abteilung aufschlüsseln. 
  2. In wie vielen Fällen erfolgte keine oder eine nur teilweise Beauskunftung? Bitte nach Ausschlusstatbeständen aufschlüsseln. 
  3. In wie vielen Fällen wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Durchsetzung des Informationsrechts der Bürger:innen angerufen? Bitte nach Jahren, Ergebnis und Abteilung aufschlüsseln. 
  4. In wie vielen Fällen sind oder waren Klagen zur Durchsetzung des Informationsanspruchs anhängig? 

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Hinweis:

Eine statistische Erfassung von Anfragen/Akteneinsichten, die nicht ausdrücklich auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beantragt wurden, erfolgt nicht in allen Abteilungen/Ämtern des Bezirksamtes.

Sollte eine Akteneinsicht nach Spezialnorm verwehrt werden müssen, wird jedoch selbstverständlich geprüft, ob eine Akteneinsicht nach dem IFG erfolgen kann.

 

 

Nach erfolgter Zuarbeit aus allen Abteilungen des Bezirksamtes wird nachstehende Beantwortung übersandt:

Zu Frage 1:

Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt:

Jahr

Anzahl

2016

2061

2017

1818

2018

1595

2019

1674

2020

1972

2021 bisher

590

Abteilung Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales:

Jahr

Anzahl

2016

0

2017

0

2018

0

2019

2

2020

0

2021 bisher

0

Abteilung Bauen, Bildung und Kultur:

Jahr

Anzahl

2016

1

2017

1

2018

0

2019

1

2020

6

2021 bisher

0

Bei einer Anfrage konnte aufgrund des Aufwandes verbunden mit den pandemiebedingten Einschränkungen bislang noch keine endgültige Antwort erteilt werden.

Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport:

Jahr

Anzahl

2016

14

2017

3

2018

8

2019

4

2020

9

2021 bisher

0

Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten:

Jahr

Anzahl

2016

0

2017

7

2018

3

2019

3

2020

3

2021 bisher

1

 

In einem Fall (2021) erfolgte bisher keine Beauskunftung, da der Antragsteller die Verwaltungskosten für die Beauskunftung bisher nicht gezahlt hat. Sobald die Verwaltungskosten beglichen sind, wird eine Beauskunftung erfolgen.

Da wegen des Brandanschlages auf das Ordnungsamt derzeit kein Zugang zum Dienstgebäude Lübener Weg möglich ist, können keine Akten gesichtet werden und die Beantwortung erfolgte bestmöglich für die Jahre 2016-2018 durch eine Auswertung von EDV-Daten.

Zu Frage 2:

Anzahl

Ausschlussgrund

3

§ 6 Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG

1

§ 9 Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG

1

§ 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG)

2

§ 24 Abs. 5 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG)

2

Akten lagen nicht mehr vor (Ablauf der Aufbewahrungsfristen)

2

Es wurden in dem angefragten Zeitraum 2 Anfragen nach dem IFG abgelehnt, da das IFG aufgrund des Vorliegens anderer spezialgesetzlicher Normen nicht anwendbar war. In diesen Fällen wurde eine Auskunft über eine andere Norm, das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bzw. das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) erteilt.

 

In 517 Fällen sind die Antragsteller/innen zum Termin nicht erschienen oder haben den Antrag zurückgenommen.

In einem Fall zog ein Antragsteller den Antrag wegen der Höhe der Gebühren zurück.

Zu Frage 3:

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde in einem Fall (Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt) angerufen, weil einem/einer Auskunftsersuchenden die Höhe der Gebühr zu hoch erschien. Nach einer Einigung wurde die Gebühr in der geforderten Höhe entrichtet und eine Auskunft hiernach erteilt.

Zu Frage 4:

Derzeit sind zwei Verfahren rechtshängig.