Erhöhung der Kontrolldichte während der Grundreinigung der Schulen

Drucksache - 3239/XX

 

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Sachverhalt:
Das Haupteinfallstor für Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Schulreinigungen stellen die Grundreinigungen der Schulen während der Sommer- und/oder Herbstferien dar, die mit ausgeweiteten Arbeitsaufgaben einhergehen und eine große Personaldecke seitens der Reinigungsunternehmen erforderlich machen, während gleichzeitig viele Verantwortliche vor Ort in den Schulen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes im wohlverdienten Urlaub sind. Unter dem Eindruck eines öffentlich bekannt gewordenen, schweren Falls von Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung vor zwei Jahren hatte das Bezirksamt erfreulicherweise seine Kontrollen verschärft und hatte das Thema der Arbeitsbedingungen von Schulreinigungsarbeitskräften kurzzeitig ein relativ großes mediales Interesse. Das Facility Management konnte aber auch in der Folgezeit aufgrund begrenzter Kapazitäten insbesondere während der Ferienzeit immer nur stichprobenartig vor Ort kontrollieren. Da in den letzten beiden Jahren im Bezirksamt erfreulicherweise in einem nicht unerheblichen Maße ein Personalaufwuchs stattgefunden hat, kann und sollte nun dazu übergegangen werden, nicht mehr nur stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Das Ziel muss stattdessen darin bestehen, dass in jeder Schule im Bezirk jedes Jahr während der Zeit der Grundreinigung eine Kontrolle vor Ort durchgeführt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es zielführend, die vorhandenen Kräfte zu bündeln und das Facility Management bei seiner wichtigen Kontrollfunktion zukünftig durch das Ordnungsamt, das ebenfalls personell verstärkt wurde, zu unterstützen. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das Facility Management zukünftig während der Grundreinigung der Schulen in den Sommer- und/oder Herbstferien durch Personal des Ordnungsamtes zu unterstützen, um in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern oder mit anderen verbindlich von der jeweiligen Schule benannten Zuständigen vor Ort in jeder Schule im Bezirk eine Begehung während der Grundreinigung durchzuführen, die v.a. folgendes kontrolliert: 

  • dass die vertraglich mit dem Bezirk vereinbarten Reinigungsleistungen qualitativ hochwertig erbracht werden; 
  • dass ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt wird, das über einen sichtbaren Lichtbildausweis und Firmenkleidung verfügt (und Personal ansonsten konsequent nach Hause geschickt wird);
  • dass nachweislich alle eingesetzten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind;
  • dass der Mindestlohn, die Tariftreue und alle anderen arbeitsrechtlichen Vorgaben gemäß der im Land Berlin geltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften (insb. BerlAVG und AentG) eingehalten werden, was im Zweifelsfall durch die Lohnabrechnung festzustellen ist.