Zum Hauptinhalt springen

Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes in Reinickendorf

Drs.Nr. 0494/XX

Mündliche Anfrage von Felix Lederle

Sachverhalt:

Ich frage das Bezirksamt:

Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt auf der Grundlage des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen, um zweckentfremdete Wohnungen in Reinickendorf (Leerstand, Abriss oder Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnung) dem Wohnungsmarkt zuzuführen?

Zurück zum Kopf der Seite