Schumacher-Quartier

Drucksache - 3440/XX

 

Kleine Anfrage der Linksfraktion

Sachverhalt:

„Ich frage das Bezirksamt:

Das städtebauliche Exposé der Senatsverwaltung für das Schumacher-Quartier benennt städtebauliche Zielsetzungen und Qualitäten. Darüber hinaus werden wohnungspolitische Ziele, die soziale Infrastruktur und Grünräume sowie ökologische Zielsetzungen und Qualitäten thematisiert.

Bereits im Nov./Dez. 1918 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung für die Änderung des Berliner Flächennutzungsplanes für dieses Quartier mit Erörterungsveranstaltung und einer Ausstellung statt.

Die Aufstellung der Bebauungspläne 12-62a, 12-62b, 12-62c, 12-62-d, 12-62-e,
12-62-f und 12-62 g wurden vom Senat und wegen der gesamtstädtischen Bedeutung demzufolge nicht vom Bezirk Reinickendorf beschlossen.

Frage 1:

Da mehr als 5.000 Wohnungen und die dafür erforderlichen Folgeeinrichtungen sowie die Infrastruktur für ein Stadtviertel mit annähernd 15.000 Einwohnern für den Bezirk geplant sind, stellt sich die Frage, in welcher Form der Bezirk bei den Planinhalten zur Änderung des FNP und nachfolgend in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Aufstellung der o. g. Bebauungspläne mitgewirkt hat bzw. mitwirken will.

Welche bezirklichen Ressorts wirken demzufolge in welcher Form transparent auch für die Bevölkerung mit?

Frage 2:

Was wurde z. B. hinsichtlich der Bürgerbetreuung mit bezirklichen Einrichtungen im Planbereich und evt. anderer Träger des Gemeinwohls eingebracht bzw. gefordert?

Frage 3:

Welche Flächen für diese und weitere Infrastruktur werden erforderlich und wie werden diese planungsrechtlich gesichert?

Frage 4:

Es ist davon auszugehen, dass die beplante Fläche bereits „berlineigen“ ist, nachdem diese von der Flughafengesellschaft an Berlin abgegeben wurde.

Welche Flächen hat der Bezirk z. B. für Jugendeinrichtungen, Kitas, Gesundheitsvorsorge, Seelsorge, Sozialbetreuung etc. angemeldet bzw. gesichert?

Frage 5:

Wie vermittelt das Bezirksamt den Reinickendorfern diese bezirkliche Aufgabe?

Frage 6:

Sollen auch evt. Defizite der Umgebung - als einmalige Gelegenheit bei diesem Flächenzuwachs - ausgeglichen werden?

Frage 7:

Was stellt das Gutachten für die Untersuchung der Umgebung in dieser Hinsicht aus?

Frage 8:
Wann und in in welcher Form ist das Bezirksamt bereit, über den gesetzlichen Rahmen hinaus mit den dafür zusätzlich erhaltenen Mitteln der Senatsverwaltung die Bürger zu informieren?

Frage 9:

Der Bezirk kann sich im Rahmen der Trägerbeteiligung zu den o. g. Planverfahren äußern.

Was wurde von welcher Abteilung gefordert bzw. wie werden diese die bezirklichen Belange einbringen?

Frage 10:

Wer führt im Bezirk die Kontakte mit der Senatsverwaltung, die die Bebauungspläne aufstellt?“

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Wie der Fragesteller in seinem Vorwort richtig darstellt, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Bebauungspläne für das Schumacher-Quartier aufgrund ihrer gesamtstädtischen Bedeutung an sich gezogen. Damit obliegt die Durchführung der Verfahren ausschließlich der Senatsverwaltung. Dennoch besteht eine enge Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung und dem Bezirk über die Planungsinhalte. Insgesamt läuft der Planungsprozess seit mehr als 10 Jahren und begann mit der Aufstellung eines Masterplanes für die Nachnutzung des gesamten Flughafengeländes. Über diesen Planungsprozess wurde vielfältig in der Stadtgesellschaft diskutiert. Es wurden zu diesem Thema zahlreiche Standortkonferenzen durchgeführt. Diese Veranstaltungen waren auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zugänglich und wurden von diesen auch vielfältig zur Information und Diskussion genutzt.

Zu Frage 2 und 3:

Im Schumacher-Quartier sind ca. 5.000 Wohnungen geplant. Die zu erwartende Einwohnerzahl liegt bei 10.000 bei einem Schlüssel von 2 Personen pro Wohnung. Parallel zu den Wohnungen werden die notwendigen Infrakstruktureinrichtungen in die Bebauungspläne mit aufgenommen. Für die notwendigen Schulen ist ein Bildungscampus vorgesehen, der sowohl die Grundschule als auch die weiterführende Schule aufnimmt. Zusätzlich ist auf dem Campus eine Jungendfreizeiteinrichtung geplant.

Die Kindertagesstätten werden dezentral in den Baublöcken untergebracht. Für die Freiraumplanung mit entsprechenden Erholungs- und Betätigungsflächen wurde das Konzept des Quartierparks entwickelt.

Zu Frage 4:

Die Fläche des Schumacher-Quartiers befand sich schon immer im Eigentum des Landes Berlin und wurde an die Flughafengesellschaft verpachtet. Nach Beendigung des Pachtvertrages liegt jetzt auch die Verfügbarkeit wieder beim Land Berlin.

Zu Frage 5:

Besteht von Seiten des Bezirks der Wunsch bzw. die Notwendigkeit öffentliche soziale Einrichtungen zu bauen, erfolgt dies durch die Anmeldung in der Investitionsplanung. Für die Jugendfreizeitstätte wurde eine entsprechende Anmeldung vorgenommen. Die Investi-tionsplanung ist allgemein einzusehen.

Zu Frage 6:

Parallel zu den Planungen auf dem Flughafengelände hat der Bezirk angeregt, für die umliegenden Gebiete das Förderpogramm „Nachhaltige Entwicklung“ (früher Stadtumbau) auszuweisen. In Absprache mit der Sentsverwaltung konnte dies erreicht werden, so dass seit Februar 2019 das zweite bezirkliche Stadtumbaugebiet festgesetzt werden konnte. Grundlage für die Umsetzung von Projekten war die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). In diesem werden alle zukünftigen Projekte und deren Finanzierbarkeit dargelegt. Die Erarbeitung erfolgte mit einer umfangreichen Beteiligung der Bevölkerung. Derzeit werden die ersten Projekte umgesetzt. Hier sind vor allen Dingen der Flughafensee und das Stadtteilzentrum Auguste-Viktoria-Allee zu nennen.

Zu Frage 7:

Der Inhalt der Frage erschliesst sich nicht.

Zu Frage 8:

Es ist unklar, was der Nachfragende mit zusätzlich erhaltenen Mitteln der Senatsverwaltung meint und in welcher Form das Bezirksamt über den gesetzlichen Rahmen hinaus bereit sein soll, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Zu Frage 9:

Wie bereits bei der Beantwortung der anderen Fragen erläutert besteht eine enge Abstimmung zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung. Hierbei geht es nicht nur um die soziale Infrastruktur sondern auch um die notwendige Erschließung und die Grünbelange. Hierzu wurden die jeweiligen Fachabteilungen in die Planungsprozesse mit einbezogen, so dass deren Belange jeweils in die Planungen bzw. in die Abstimmungen mit einfließen.

Zu Frage 10:

Wie bereits in der Antwort der Frage 9 erwähnt, sind alle notwendigen Fachabteilungen in entsprechenden Runden mit eingebunden. Darüber hinaus findet in einem 14-tätigen Rhythmus ein Jour Fixe (mittlerweise der 132.) mit der Senatsverwaltung und Tegel Projekt statt.