Ungenehmigte Ferienwohnungen
Drucksache - 3262/XX
Mündliche Anfrage von Felix Lederle
Sachverhalt:
„Ich frage das Bezirksamt:
Wie viele Bußgelder hat Reinickendorf seit der Novelle des Zweckentfremdungsverbots 2018 jeweils pro Jahr wegen ungenehmigter Ferienwohnungen verhängt?“
wird wie folgt beantwortet:
Jahr 2018 | ||
Anzahl Verfahren | Anzahl Bußgeldbescheide | Summe der verhängten Bußgelder |
0 | 0 | 0 EUR |
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Jahr 2019 | ||
Anzahl Verfahren | Anzahl Bußgeldbescheide | Summe der verhängten Bußgelder |
4 | 6 | 33.627,50 EUR |
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Jahr 2020 | ||
Anzahl Verfahren | Anzahl Bußgeldbescheide | Summe der verhängten Bußgelder |
1 | 1 | 7.353,50 EUR |
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Jahr 2021 | ||
Anzahl Verfahren | Anzahl Bußgeldbescheide | Summe der verhängten Bußgelder |
2 | 5 | 48.083,40 EUR |
Die Anzahl der Verfahren und die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide weisen Abweichungen auf.
Dies ergibt sich aus bestehenden Verfahren, bei denen mehrere Tatbestände geahndet wurden. So wurde sowohl ein Bußgeld wegen fehlender Angabe der Registriernummer beim Bewerben der Ferienwohnung, als auch wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) als solches festgesetzt.
Darüber hinaus bestehen Verfahren, in denen gegen mehrere Betroffene ein Bußgeld festgesetzt wurde.