Grundstück am Elchdamm 200 in Heiligensee/ Bebauungsplanverfahren XX-212 - Teil 2

Drucksache - 0196/XXI

 

Kleine Anfrage der Linksfraktion

Sachverhalt:

Frage 1: 

Wann hat das BA die Möglichkeit einer Entwicklung nach den Ausführungsvorschriften des Flächennutzungsplanes-Av FNP vom 16.Sept. 2021 einer Grünfläche in Richtung Sondergebiet für Wochenendnutzung in Erwägung gezogen oder überhaupt geprüft ?

Frage 2:

Warum bezeichnet das Bezirksamt das Problem als ein finanzielles Problem, obwohl es planungsrechtlich nach BauGB und BauNVO zu lösen wäre?

Frage 3:

a:

Welche nachrichtliche Eintragung (und nicht Festsetzung!) ist im Landschaftsplanentwurf XX- L-9 vorgesehen?

b:

Warum kann im Landschaftsplanentwurf die lediglich nachrichtliche Eintragung der Nutzungsart nicht geändert werden?

Frage4:

Warum besteht letztendlich das Bezirksamt darauf , die faktisch vorhandenen Baulichkeiten nicht im Sinne des Bestandschutzes von Eigentum nach Artikel 14 des Grundgesetzes zu schützen, obwohl das Bezirksamt bisher keineswegs ordnungsrechtlich dagegen eingeschritten ist? 

Frage 5:

Wie ist das Abwägungsergebnis im Beteiligungsverfahren zu rechtfertigen, wenn die geäußerten Belange sowohl der Eigentümer und der Pächter vollkommen unberücksichtigt blieben?

Frage 6:

Wie kann das Bezirksamt noch an den geplanten Festsetzungen festhalten, wenn diese nach Bundeskleingartengesetz unzulässig sind, dem Entwicklungsgebot der AV des FNP nicht gefolgt wird sowie diese geplante Nutzung nicht der faktischen Nutzung entspricht?

Frage 7:

Geht das Bezirksamt davon aus, dass der faktisch vorhandene Gebäudebestand in Wochenendhausgröße auf die Gebäudemaße nach Bundeskleingartengesetz reduziert werden, obwohl dies rechtlich nicht nachvollziehbar ist?

Frage 8:

Welche rechtlichen Gründe sprechen letztendlich dagegen, die faktisch vorhandene Nutzung der Kolonie Seebad im Sinne der Beschlüsse der BVV zur Sicherung von Kolonien in Reinickendorf sowie der Eigentümer und Pächter mittels BA-Änderungsbeschluss zeitnah im Bebauungsplan weiter zu verfolgen? 

Frage 9:

a:

Der Berliner Senat hat am 25.8.2020 den Kleingartenentwicklungsplan 2030 unter Mitwirkung auch des Bezirkes Reinickendorf beschlossen.

Warum ist in dieser behördenverbindlichen Planung die Kolonie Seebad nicht enthalten ?

b:

Das Stadtplanungsamt teilt Betroffenen in einem Schreiben vom 15.6.2021  mit, dass "Dauerkleingärten" auf nicht Berlin-eigenen Flächen nach den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes nicht festsetzbar sind und hält wiederum mit einer gegenteiligen Äußerung in einem Schreiben vom 4.11.2021 an dieser faktisch nicht vorhandenen Nutzung fest.

Wie beabsichtigt der Bezirk diesen Dissenz zwischen Senatsplanung und Bezirk im Bebauungsplanverfahren mit welchen Lösungsvorschlägen des Stadtplanungsamtes nach nunmehr wiederum 17 Jahren Stillstand zu lösen ?