Milieuschutzgebiet in Reinickendorf-Ost zügig ausweiten!

Drucksache - 0810/XXI

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das bestehende Milieuschutzgebiet in Reinickendorf-Ost ohne jahrelange, rechtlich nicht zwingend notwendige, zusätzliche externe Untersuchungen um den Hausotterplatz, das Breitkopfbecken, die Weiße Stadt, den Schäfersee und alle Gebiete rund um die Residenzstraße auszuweiten.

Sachverhalt:

Die vor mehreren Jahren vom Bezirksamt beauftragten und durchgeführten Untersuchungen im Vorfeld der Verabschiedung einer sozialen Erhaltungssatzung für Reinickendorf-Ost durch die BVV und das BA haben bereits seinerzeit empirisch aufgezeigt, dass für die genannten Gebiete großer Verdrängungsdruck und großes Verdrängungspotential besteht. Seitdem kam es in Folge der Schließung des Flughafens Tegel zu einer weiteren regionalen „Aufwertung“ u.a. in diesen Gebieten und sind die Mieten generell in ganz Berlin dramatisch weiter angestiegen, was aus diversen, dem Bezirksamt und auch öffentlich zur Verfügung stehendem Datenmaterial hervorgeht und als unstrittig gelten darf. Gegenwärtig erleben wir eine Zeit multipler Krisen von Corona bis zu den Folgen des Ukraine-Kriegs mit einer in der Geschichte der Bundesrepublik sehr hohen Inflation in Deutschland, die die finanziellen Spielräume vieler Mieterinnen und Mieter bis weit in den Mittelstand weiter einengt. Vor diesem Hintergrund besteht akuter politischer Handlungsbedarf das Milieuschutzgebiet in Reinickendorf-Ost auszuweiten, um die Mieterinnen und Mieter vor Ort vor Verdrängung zu schützen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und dabei auf erneute langwierige, externe Untersuchungen zu verzichten, was rechtlich möglich ist und wofür es Präzedenzfälle in Berlin gibt (z.B. wurde das Gebiet „Rathausblock“ auf der Grundlage einer eigenständigen Untersuchung von potentiellen Ergänzungsbereichen 2018 zu einem Bestandteil des sozialen Erhaltungsgebietes Hornstraße). 

Der § 172 Baugesetzbuch enthält keine Verpflichtung, vor dem Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung eine externe Untersuchung durchzuführen und erst recht nicht, wenn es – wie hier – um die Ausweitung eines bestehenden Milieuschutzgebietes geht. Die Stadt München etwa verzichtet gänzlich auf externe Untersuchungen und greift stattdessen zur Begründung auf in der Verwaltung vorhandenes Datenmaterial zurück. Auch wenn dies nicht der üblichen Verwaltungspraxis in Berlin entsprechen mag, ist es rechtlich möglich, dass das Bezirksamt Reinickendorf zeitnah die politische Entscheidung trifft, das bestehende Milieuschutzgebiet in Reinickendorf-Ost auf der Grundlage des vorhandenen Datenmaterials und ohne die Beauftragung zusätzlicher, externer Untersuchungen auszuweiten, um die Mieterinnen und Mieter im Umfeld des Letteplatzes jetzt und nicht erst in einigen Jahren zu schützen, nachdem viele bereits verdrängt worden sind. Gemäß der Rechtsprechung in Deutschland soll auch bei einem eingerichteten Milieuschutzgebiet regelmäßig überprüft werden, ob die Voraussetzungen noch bestehen, wobei es dem Auftraggeber freigestellt ist, auf welche Faktenbasis er sich stützt. Denkbar wäre also auch, zeitnah eine solche Folgeuntersuchung des Bezirksamts durchzuführen und das Untersuchungsgebiet dabei größer zu fassen, um das bereits bestehende Milieuschutzgebiet dann auf dieser Grundlage auszuweiten.