Planungsrechtliche Konsequenzen aus der Bevölkerungs- und Bebauungsentwicklung in den Ortsteilen Tegelort, Konradshöhe und Heiligensee

Drucksache - 0195/XXI

 

Kleine Anfrage der Linksfraktion

Sachverhalt:

Frage 1:

Wie hat sich der Bevölkerungsanteil im Bezirk in den letzten 50 Jahren entwickelt? (Bitte Auflistung in 10 Jahresabschnitten für die Ortsteile Tegelort, Konradshöhe und Heiligensee)

Frage 2:

Überwiegend handelt es sich bei den stark verdichteten Ortsteilen Tegelort, Konradshöhe und Heiligensee um reine bzw. allgemeine Wohngebiete nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung, die nach §34 BauGB bzw. eher nach den übergeleiteten Vorschriften des Baunutzungsplanes von 1961 einzustufen sind.

Ist diese Verdichtung größtenteils darauf zurückzuführen, dass außerhalb der zulässigen Bebauungstiefe -z.B. in Form der Bildung von Hammergrundstücken- Bebauungen im Laufe der Jahrzehnte nach und nach aufgrund recht großer Grundstücke zugelassen wurden?

Frage 3:

In wie vielen Fällen kam es zur Überschreitung der Grund- und/ bzw. Geschossflächenzahl ? Welche planungsrechtlich relevanten Begründungen waren dafür ausschlaggebend?

Frage 4:

Ist durch diese Verdichtung die ursprüngliche Prägung durch vom Recht abweichende Bebauung verändert worden bzw. hat sich die Charakteristik der Ortsteile wesentlich verändert?

Frage 5:

a: Wie sind Infolge der Verdichtung mit  Erhöhung der Bevölkerungsanzahl  die notwendigen Wohnfolgeeinrichtungen von den sonst im Bebauungsplanverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange erkannt und geltend gemacht worden, um z.B. Schul- und Kitaplätze etc. planungsrechtlich zu sichern, bzw. können diese außerhalb  ordentlich ablaufender Verfahren nach BauGB von den Trägern öffentlicher Belange überhaupt registriert/erkannt werden?

B: Bleibt die bezirkliche Verantwortung/ Mitwirkung des Bezirksamtsgremiums sowie der BVV und die Anhörung der Bürger durch diese Genehmigungspraxis ohne Änderung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungsplanverfahren nicht ebenfalls außen vor?

Frage 6:

Ist Widerstand von Anwohnern infolge der baulichen Verdichtung bzw. der gebietsabweichenden Nutzung durch Einzelhandelsbetriebe bekannt und wie wurde dem ggf. entgegnet?

Frage 7:

In welchen Fällen wurde eine Verdichtung von mehr als 10% ohne Änderung der Bauleitplanung auf wessen Initiative/Mitwirkung erreicht?

Frage 8:

a: Soll  ohne Änderung der Bauleitplanung und somit ohne Mitwirkung des Bezirksamtsgremiums und der BVV weiter verdichtet werden bzw. kann diese wegen der bisherigen Genehmigungspraxis überhaupt noch verhindert werden? 

Könnten weitere Ansprüche von  Antragstellern geltend gemacht werden, die wegen der über die Jahre offensichtlich veränderten Prägung der genannten Gebiete nicht mehr erfolgreich abgewehrt werden können?

Frage 9:

Aufgrund welcher planungsrechtlichen Grundlage wurden z.B. mehrere großflächige Einzelhandelsbetriebe wie Aldi, Lidl, Edeka, Penny, Netto und der Denn`s Bio Markt sowie der Recyclinghof der BSR in Schulzendorf errichtet? Wurden jeweils immissionrechtliche Auflagen erteilt?

Frage 10:

Ist ermittelt worden,wie viele Kleinhändler für die Nahversorgung infolge der Genehmigung von  Einzelhandelsbetrieben an der Schulzendorfer Straße aufgegeben haben?

Frage 11:

Wie zügig kann das B-Plan-Verfahren für den Falkenplatz voraussichtlich abgeschlossen werden?

Frage 12:

Warum sind seit langem aufgestellte, aber in der Folge unbearbeitete bzw. nicht festgesetzte sogenannte Langläufer nicht in der bezirklichen Übersicht mit Darstellung der Planungsabsicht und des Verfahrensstandes abrufbar? 

Frage 13:

Welche Auswirkungen haben die o.g. Vorgänge auf die Personalbedarfsplanung im Stadtentwicklungsamt?

Frage14:

Ist das Bezirksamt willens und in der Lage, diese Verfahren mit Inhalten und Verfahrensstand zwecks Weiterführung zu Überarbeiten/ präzisieren bzw. mitzuteilen, weshalb und wann welche Verfahren durch BA-Beschluß  mit welchem Zeithorizont eingestellt werden?