Runden Tisch zu B-Plan 12-63/ Grundstück "Altes Wasserwerk Tegel" einberufen!

Drucksache - 0876/XXI

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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im ersten Quartal 2023 einen Runden Tisch unter Einbeziehung des Investors PI, der Bürgerinitiative Trettachzeile und der BVV einzuberufen, um Klarheit über die Nutzungsabsichten von PI zu erhalten und auf der Grundlage der beiden BVV-Beschlüsse Einvernehmen für eine behutsame Entwicklung des Grundstücks herzustellen.

Sachverhalt:

Die massiver internationaler Spekulation mit Wohnraum und Flächen ausgesetzte Mieterstadt Berlin kann es sich nicht leisten, dass für Wohnungsbau geeignete Grundstücke jahrelang brach liegen. Die BVV hat bereits am Ende der vorletzten Legislaturperiode vor rund sechs Jahren mit zwei Beschlüssen deutlich gemacht, dass einer behutsamen Entwicklung des Grundstücks ″Altes Wasserwerk Tegel″ mit Wohnungsbau unter Einbeziehung der Bürgerschaft und Beachtung der Schutzbelange (Denkmalschutz, Umweltschutz, Erhalt des Waldes, Schutz der Gewerbetreibenden, Erhalt der Sozialstruktur/ Schutz vor sozial-räumlicher Verdrängung) nichts entgegensteht. Erneut haben alle in der BVV vertretenen Fraktionen diese Grundsatzposition im Juni 2022 im Rahmen einer BVV-Debatte in Folge einer Einwohnerfrage bestätigt.

Der vom Bezirksamt im Rahmen einer Besprechung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.11. vorgestellte Sachstand zum Bebauungsplanentwurf 12-63 – Quartier Trettachzeile/ Altes Wasserwerk Tegel widerspricht hingegen teilweise den beiden BVV-Beschlüssen 1322/XIX und 1323/XIX und sieht u.a. eine Abholzung von rund 50 % der Waldfläche vor. Unklar ist zudem, ob der Investor PI, der seit Jahren wenig bis nichts in das Grundstück und seine Gebäude investiert und die Beseitigung selbst schwerer Mängel in den bestehenden Wohngebäuden zum Schaden der Mieter*innen verschleppt hat und noch vor Kurzem auch öffentlich sein Verkaufsinteresse kundgetan hat, überhaupt ein Bauinteresse verfolgt oder lediglich den Wert seines Grundstücks veredeln will, um es dann teurer weiterzuverkaufen. Damit es nicht zu einer erneuten Hängepartie und am Ende eventuell einer Ablehnung des B-Plans in der BVV kommt und damit das für Wohnungsbau geeignete und verkehrlich gut erschlossene Grundstück nicht weiterhin jahrelang brach liegt, ist es zielführend, einen Austausch auf Augenhöhe unter allen Beteiligten zu organisieren, die Interessen auf den Tisch zu legen und gemeinsam Lösungen zur Entwicklung des Grundstücks zu finden. Sollte sich herausstellen, dass PI eine konkrete Bauabsicht verfolgt, wäre ein gemeinsamer Weg unter Einhaltung der BVV-Beschlüsse zu verabreden, bei dem sicher gestellt wird, dass das Waldgebiet erhalten bleibt, dass PI auf außerordentliche Kündigungen verzichtet, dass eine sozial-räumliche Verdrängung der alteingesessenen Mieter*innen vermieden wird sowie eine Lösung für die Gewerbetreibenden gefunden wird (angefangen mit der Zuwegung während der Bauarbeiten). Sollte sich hingegen herausstellen, dass PI nicht willens oder in der Lage ist, das Grundstück auf der Grundlage der BVV-Beschlüsse zu entwickeln, darf kein Baurecht erteilt werden und ist es angeraten, mit PI statt dessen über einen Verkauf des Grundstücks an die Bügerinitiative oder den Bezirk zu verhandeln.