Unabhängige Schlichtungsstelle beim JobCenter Reinickendorf einrichten
Drucksache - 0883/XXI
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine unabhängige Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger bei Unklarheiten und Schwierigkeiten mit dem JobCenter Reinickendorf einzurichten.
Sachverhalt:
Die Aufgaben der unabhängigen Schlichtungsstelle beim JobCenter Reinickendorf sollen in Anlehnung an die Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese seit Jahren erfolgreich als unabhängige, weisungungsgebundene Schlichtungsstellen eingesetzt werden. Sie agieren mit dem Ziel, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen auf rechtlicher Grundlage zu finden.
Die Hartz-Gesetze sind komplex und kompliziert. Regelmäßig kommt es zu Widersprüchen und Klagen, die oftmals auch erfolgreich sind. Dies gilt auch für Reinickendorf. Für die Gerichte und Jobcenter bedeutet die überall insgesamt zu hohe Anzahl von Widerspruchs- und Klageverfahren ebenso wie für die Betroffenen, die zusätzlich unter der damit verbundenen Unsicherheit und finanziellen Engpässen leiden müssen, einen enormen Arbeitsaufwand.Es entstehen erhebliche Kosten für den Steuerzahler.
Auch die Ampel-Koalition im Bund hat anerkannt, dass es für alle Beteiligten sinnvoll wäre, wenn unterschiedliche Auffassungen bspw. zur Frage der zustehenden Leistungen zum Lebensunterhalt oder der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit möglichst im Vorfeld eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens einvernehmlich geklärt werden könnten. Daher hat sie die Forderung nach einem unabhängigen Schlichtungsmechanismus auch in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.
Da es bis zur Umsetzung dieser Reformen allerdings noch Monate oder Jahre dauern kann, ist es angebracht, dem Beispiel einer zunehmenden Anzahl der Berliner Bezirke zu folgen und auch in Reinickendorf jetzt zeitnah eine JC-Schlichtungsstelle einzurichten. Wenn der Bund die Kommunen irgendwann zum Handeln auffordert, hat der Bezirk bereits vorgelegt und mindestens vorbereitende Maßnahmen ergriffen. Wenn der Bund Neuregelungen vornimmt, wird die JC-Schlichtungsstelle bei Bedarf entsprechend modifiziert. So oder so verkürzt sich bei Annahme des Antrags die Umsetzungszeit.Um sinnvolle, auf Bezirksebene realisierbare Maßnahmen zu ergreifen, sollte der Bezirk generell nicht auf Vorgaben von oben warten. Die zuständige Bezirksstadträtin steht der Einrichtung einer JC-Schlichtungsstelle wohlwollend gegenüber.
In anderen Bezirken und Kommunen wurde die Schlichtungsstelle mit einer/einem pensionierten Mitarbeiter*in eines Berliner Jobcenters besetzt, die/der aufgrund der Berufserfahrung über die notwendige Expertise verfügt und gegen eine Aufwandsentschädigung tätig wird. Selbst wenn es der/dem Schlichter*in nur in wenigen Fällen gelingen sollte, ein Klageverfahren abzuwenden, wird in erheblichem Maße Steuergeld gespart und werden betroffene JC-„Kunden“ entlastet.