Bootsanleger am Schäfersee

Drs.Nr. 0270/XX

Einwohnerfrage von Anton Kulmus

Frage an das Bezirksamt:

Die Pressstelle des Rathauses Reinickendorf antwortete auf eine Anfrage zum Problem der Rechtmäßigkeit des Bootsanlegers am Schäfersee der Reinickendorfer Allgemeinen Zeitung (RAZ), veröffentlicht dort in der Ausgabe vom 8. Dezember 2016 auf Seite 23, wie folgt:

„Grundsätzlich ist der Bezirk nach § 62 des Berliner Wassergesetzes zuständig für Sportbootsstege, nicht aber in diesem besonderen Fall.“ Und weiter: ‚Die Zuständigkeit liege in diesem Fall bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, weil „es sich hier um einen Schwimmsteg mit Schwimmponton und nicht um einen Sportbootssteg handelt“, teilte die Pressestelle mit.’

Weil aber der Bootsanleger für alle sichtbar und mit Fotos und Zeugen beweisbar in das Ufer des Schäfersees hineingebaut wurde, stellt sich die Frage:

Von wem, wann und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wurde vom Bezirksamt Reinickendorf dieser Bootsanleger im Uferbereich des Schäfersees genehmigt?