Fehlende Transparenz für 10-tägiges Tegeler Hafenfest

Stellungnahme des Vorsitzenden der Linksfraktion in der BVV Reinickendorf Felix Lederle zur Sondersitzung des BOV-Ausschusses

Stellungnahme des Vorsitzenden der Linksfraktion in der BVV Reinickendorf Felix Lederle zur Sondersitzung des BOV-Ausschusses

In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Dauer des Hafenfestes vergessen die CDU und die AfD konsequent die Gruppe derjenigen, die die Greenwichpromenade und Umgebung als Naherholungsgebiet nutzen und dort keinen Festplatz über zehn Tage wollen, sondern das traditionelle Hafenfest an einem Wochenende. In der Frage der Dauer des Festes, das alle Fraktionen gleichermaßen befürworten, kann man freilich unterschiedlicher Meinung sein. Die Linksfraktion hat die Verlängerung des Tegeler Hafenfestes auf zehn Tage klar abgelehnt, aber die BVV hat mit knapper Mehrheit anders entschieden und letztlich liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt.

Die Sondersitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten war allerdings nicht zuletzt deshalb notwendig geworden, weil der Bezirksstadtrat Herr Maack im Rahmen der letzten BVV-Sitzung sinngemäß gesagt hat, dass es mündliche Zusagen an den Veranstalter des Tegeler Hafenfestes  gegeben habe, zu denen keine schriftlichen Vermerke angefertigt wurden. Herr Maack hat diese Aussage zwar noch während der laufenden BVV-Sitzung zurückgezogen, aber es ist eine Aufgabe der BVV das Verwaltungshandeln zu kontrollieren und bei möglichem Fehlverhalten nachzuhaken und tätig zu werden.

Alle BVV-Fraktionen sind sich sicher einig, dass Verpflichtungen, die im Namen unseres Bezirks eingegangen werden, aus Gründen der Transparenz schriftlich festgehalten werden müssen. Ansonsten können die Öffentlichkeit und die BVV keine demokratische Kontrollfunktion wahrnehmen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Rathaus muss sein/ihr Verwaltungshandeln dokumentieren und dies gilt erst recht für die Entscheidungsträger im Bezirksamt. Ob seitens des Bezirksamtes mündliche Zusagen bspw. zur Dauer des Hafenfestes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorab und ohne schriftlichen Vermerk und an den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, der Öffentlichkeit und der BVV vorbei erteilt wurden, lässt sich auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Akten nicht belegen und wird sich aller Voraussicht nach nie aufklären lassen. Selbstverständlich gilt der rechtsstaatliche Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“

Die Durchsicht der bislang zur Verfügung stehenden Akten und der Verlauf der Diskussion im Ausschuss haben bislang auch keine Belege erbracht, die erteilte Genehmigung für die Ausweitung des Tegeler Hafenfestes auf zehn Tage sei unrechtmäßig erfolgt. Einige Fragen konnten aber in der Sondersitzung des Ausschusses nicht mehr behandelt werden und blieben offen, weshalb eine zweite Ausschusssitzung mit abschließender Bewertung folgen wird.

Fest steht allerdings und dies wurde im Laufe der Sitzung des Sonderausschusses erneut deutlich, dass sich das Genehmigungsverfahren durch schwerwiegende Mängel in Sachen Transparenz und Bürgernähe ausgezeichnet hat. Nicht umsonst haben sowohl der Bezirksbürgermeister Herr Balzer, als auch der Bezirksstadtrat Herr Maack Fehler eingeräumt.

Herr Balzer hatte - völlig zu Recht - im Rahmen eines Telefonates den Veranstalter gerügt, weil dieser seinerzeit vorgeprescht und die formal noch nicht beschlossene Verlängerung des Hafenfestes aus Gründen der Vermarktung öffentlich gemacht hatte, hierzu aber keinen schriftlichen Vermerk angefertigt. Zwar kann ein viel beschäftigter Bezirksbürgermeister tatsächlich nicht jedes einzelne Telefonat dokumentieren, in diesem Fall wäre dies aus Sicht der Linksfraktion aber notwendig gewesen, damit nicht der Verdacht entstehen kann, kommunalpolitische Fragen von allgemeinem Interesse würden aus Gründen der Bequemlichkeit in Reinickendorf auf dem kurzen Dienstweg ohne Information der BVV und Öffentlichkeit besprochen.

Herr Maack konnte in der BVV keine Antwort geben, wann und wie im Laufe des Genehmigungsverfahrens eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen sei, denn eine solche war eben nicht vorgesehen. Anwohner, BVV und Öffentlichkeit erfuhren über die geplante Verlängerung des Festes aus den Medien. Die vielen in kürzester Zeit gegen die Ausweitung des Festes gesammelten Unterschriften führten nicht zu einem Umdenken des Bezirksamtes und wurden in der BVV klein geredet. Von sich aus ist das Bezirksamt zu keinem Zeitpunkt auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zugegangen. Einige wurden bis zuletzt nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt, obwohl sie dies beantragt hatten. Zeitnah zugestellt wurde niemandem die erteilte Genehmigung und Akteneinsicht können die betroffenen Anwohner erst nach den Pfingstferien nehmen. Herr Maack räumte im Rahmen der Ausschusssitzung zudem ein, dass er die Anwohnerinnen und Anwohner bei einem Vor-Ort-Termin mündlich falsch informiert hatte, was die Beschlusslage im Bezirksamt zur Frage der Dauer des Hafenfestes betrifft. Die Selbstkritik von Herrn Balzer und Herrn Maack ist lobenswert, aber auch absolut angebracht und hoffentlich der erste Schritt zur Besserung.

Die Linksfraktion und die neu zusammengesetzte BVV werden weiterhin auf Transparenz und Bürgernähe des Bezirksamtes Reinickendorf bestehen und wie das Beispiel Tegeler Hafenfest zeigt, ist dies auch dringend notwendig.