Ein Fahrrad erregt Unmut

Am Nachmittag des 27. Januar 2010, dem Holocaust-Gedenktag, ehrten Mitglieder der Reinickendorfer LINKEN gemeinsam mit Mitgliedern der VVN-BdA Reinickendorf antifaschistische Widerstandskämpfer der Gruppe „Mannhart“ in der Schubartstraße in Borsigwalde. Diese Ehrung wurde behindert durch ein Fahrrad, welches an der Absperrung der im Boden eingelassen Gedenktafel angeschlossen war.

Dazu erreichte uns ein Offener Brief der VVN-BdA Reinickendorf. Der Brief fand Beachtung in der Presse (Berliner Woche, s.u.) und wurde vom Bezirksamt beantwortet. Auch in der BVV am 10. März war das Fahrrad Thema einer Mündlichen Anfrage.

Offener Brief zur Denkmalpflege in Reinickendorf

Karl-Heinz Joseph
Sprecher der VVN-BdA Reinickendorf
1350X Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. Januar 2010, zum diesjährigen Holocausttag wollten wir, die VVN-BdA Reinickendorf, zur Erinnerung und Ehrung der Widerstandskämpfer, die ihr Leben gegen die Nazis einsetzten, Blumen niederlegen.

Das kleine Ehrenmal liegt in Berlin Borsigwalde in der Schubartstraße 55. Eine Tafel ist am Rande des Gehsteigs eingelassen. Es ist mit 4 Pollern und einer dicken Kette umrandet.

Mehrere Tage vor der Ehrung stellten wir fest, dass ein Fahrrad an den Poltern angeschlossen war.

Wir wandten uns an die zuständige Polizeiwache in Tegel und wollten uns sachkundig machen, ob das Fahrrad entfernt werden kann. Die Polizei erklärte uns, dass so etwas noch nicht vorgekommen sei und sie außerstande ist, dagegen etwas zu tun. Nach einer längeren Diskussion rief einer der zuständigen Polizeibeamten beim Ordnungsamt an und bat um Unterstützung. Wir hinterließen meine Adresse und verließen unzufrieden das Revier.

Zwei Tage darauf teilten mir die Polizei und das Ordnungsamt mit, dass unser Hinweis geprüft worden war und sie bestätigten, dass das Fahrrad immer noch angeschlossen ist. Zugleich teilten sie mir mit, dass sie sich außerstande sehen, dagegen etwas unternehmen zu können.

Einen Tag vor unserer geplanten Ehrung rief mich ein Herr von einer nicht näher bezeichneten Institution an und fragte mich, ob ich eine Konfrontation suche oder die Angelegenheit auf sich beruhen lasse möchte. Da ich keine Konfrontation wollte, endete unser Gespräch ergebnislos.

Trotz der Vorgeschichte trafen wir uns am Holocaustgedenktag an dem Gedenkplatz und ehrten mit einem Blumengebinde die Opfer der Nazizeit.

Uns stellt sich die Frage, ob wir eine derartige Missachtung - oder gar Schändung - eines Mahnmals unwidersprochen hinnehmen müssen? Liegt nicht zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor, die von den entsprechenden Instanzen geahndet werden müsste?

Wer gibt uns Auskunft und Hilfe?

Karl-Heinz Joseph

Ein Foto vom Fahrrad ist beigefügt

Mehr Respekt vor den Opfern

Achtlos abgestelltes Fahrrad am Mahnmal an der Schubartstraße sorgt für Ärger

WITTENAU. Ein an der Einfriedung eines Mahnmals für Opfer des Nationalsozialismus monatelang angeschlossenes Fahrrad sorgt im Bezirk für Unbehagen.

Der Reinickendorfer Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) war es zuerst aufgefallen. Die Vereinigung wollte laut ihres Sprechers Karl- Heinz Joseph am Holocaustgedenktag am 27. Januar Blumen an der kleinen Gedenkstätte an der Schubartstraße 55 niederlegen. Wenige Tage vor der Ehrung entdeckten Mitglieder der Vereinigung das Fahrrad, das an der Umfriedung der Gedenkstätte mit Pollern und Kette angeschlossen war. Das kleine Mahnmal erinnert an die „Gruppe Mannhart“, eine Gruppe von rund 30 Arbeitern, die mit Sabotage-Aktionen insbesondere die Rüstungsindustrie der Nationalsozialisten behindern wollten.

Die VVN-BdA-Leute informierten die Polizei, die an das Ordnungsamt verwies, das wiederum mitteilte, dass das Fahrrad nicht entfernt werden könne. „Die Rechtslage ermöglicht leider nicht das Entfernen des Fahrrades“, so der Stadtrat für Ordnungsamtsangelegenheiten und Bürgerdienste, Thomas Ruschin (CDU). So müsse zunächst dem Besitzer des Fahrrades unterstellt werden, dass er wegen des Schnees, der die Gedenkplatte im Fußboden seit vergangenem Jahr bedeckt, gar nicht wissen konnte, dass er sein Gefährt an die Umfriedung eines Mahnmals anschloss.

Und auch wenn es so wäre, könne das Anschließen eines Fahrrades nicht unbedingt als Verächtlichmachung der Menschen verstanden werden, an die hier erinnert wird. Würde das Ordnungsamt also das Rad entfernen, würde es sich juristisch vor allem an fremdem Eigentum vergehen. Gleichwohl sieht auch Ruschin in dem Missbrauch der Mahnmalseinfriedung als Fahrrad-Parklatz eine „unangemessene Banalisierung des Denkmal-Ensembles“.

Mit einem Schild, das Stadtrat Thomas Ruschin jetzt an dem Rad anbrachte, bittet er dessen Besitzer um die Entfernung des Rades. „Sollte der Besitzer Gesprächsbedarf haben, kann er sich gerne unter 902 94 22 40 mit mir in Verbindung setzen“, sagt Ruschin. Die Möglichkeit, das Fahrrad, das schon einen platten Reifen hat, als Müll zu entfernen, gäbe es erst nach mehreren Monaten. Die angerostete Kette könnte dagegen ein Hinweis sein, dass sich der Besitzer ohnehin nicht mehr für das Fahrrad interessiert – und die Beseitigung dem Steuerzahler aufbürdet.

CS