XVIII / 27. Sitzung


Die Sitzung unseres Bezirksparlaments hatte noch gar nicht richtig begonnen, da war sie schon wieder unterbrochen. Das Protokoll vermerkt: 17:50 – 18:40 46. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrats. Bis 19:15 tagten dann die Fraktionen. Was bewegte die Gemüter?

Tagesordnungspunkt (TOP) 1 ist für „Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten“ bestimmt. Die Geschäftsordnung sieht vor: „Anträge und Beschlussempfehlungen, die nicht fristgemäß eingereicht wurden, können in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn ihre Dringlichkeit dargetan wurde und die BVV mit der Mehrheit der anwesenden Bezirkverordneten der Dringlichkeit zugestimmt hat.“ In jahrelang bewährter Praxis werden Dringlichkeitsanträge (DA) im Ältestenrat zwei Tage vor der BVV-Sitzung eingereicht oder angekündigt, so dass sich alle Fraktionen und das Bezirksamt (BA) zu den aufgeworfenen Fragen eine Meinung bilden können. Der Februarsitzung lagen acht DA vor, deren Dringlichkeit von der BVV bestätigt und die in die TO einsortiert wurden. Alles wie gewohnt.

Eine Ausnahme ...

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Die BVV traf sich zu einem „Sondertermin zur Fortsetzung der Behandlung der Tagesordnungspunkte vom 11.02.2009". Frau Burk (SPD) erkundigte sich, was das eigentlich sei: eine Sondersitzung oder „ein bisschen" Sondersitzung oder eine komplett neue Sitzung? Die endlich beschlossene überarbeitete Geschäftsordnung gibt dem BVV-Vorsteher bei vielen unerledigten TOP in Abstimmung mit den Fraktionen nun das Recht, eine zusätzliche Sitzung auch mit neuer TO einzuberufen.

Außerhalb der TO nahm die BVV einstimmig einen Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen an, der das Bezirksamt (BA) auffordert, der NPD keine bezirkseigenen Räume zur Verfügung zu stellen ...

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